Wir fordern eine Beendigung der Finanzierung der Kirchen aus öffentlichen Mitteln (Staatsleistungen).
Begründung: Der zugrunde liegende Vertrag/ Das zugrunde liegende Gesetz (Reichsdeputationshauptschluss) aus dem 19.Jh sieht eine staatliche Kirchenfinanzierung als Gegenleistung für den Wegfall der kirchlichen Besitztümer in der Napoleonischen Zeit. Mit der Einführung der Kirchensteuer und den mittlerweile wieder vorhandenen Besitztümer der Kirchen entbehrt dieser Vertrag seiner Grundlage und ist dementsprechend zu beenden.
beschlossen im Januar 2014